Vermögen werden oft
schon zu Lebzeiten übertragen (vorweggenommene Erbfolge).
Sowohl erbrechtliche-
als auch lebzeitige Übertragungen haben Vor- und Nachteile, die es
sorgfältig abzuwägen gilt.
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Eine
Zuwendung unter Lebenden kann schenkung- bzw.
erbschaftsteuerlich vorteilhaft sein.
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Erwerber
können u.a. zu Versorgungs- oder Ausgleichsleistungen verpflichtet werden.
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Veräußerer
können Nießbrauch oder auch das Recht, unter bestimmten Bedingungen die
Rückforderung vorbehalten
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Zuwendungen
können auf spätere Erb- oder Pflichtteilsrechte anrechenbar sein.
Ein wichtiger Bereich
für lebzeitige Regelungen ist die Unternehmensnachfolge:
Unterschiedliche Ziele müssen dabei aufeinander abgestimmt werden -
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Erhalt des
Unternehmens
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Gerechter
Interessenausgleich zwischen Unternehmen, Ehegatten und Kindern
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Günstige
erb-, familien-, gesellschaftsrechtliche und
steuerliche Gestaltungen