Die private Finanzplanung ähnelt im Finanzierungsbereich der Unternehmensfinanzplanung.

Sie betrachtet als ihre Hauptaufgabe die Erhaltung der Liquidität zur Befriedigung aller Anforderungen und Bedürfnisse des privaten Haushaltes mit der zusätzlichen Forderung der Rentabilitätsmaximierung, also der Kapitalkostenminimierung und der Vermögensentwicklung.

Folglich muss ein dynamisches Gleichgewicht zwischen allen künftigen Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen herrschen. Die Unterliquidität (Zahlungsunfähigkeit) ist in jedem Zeitpunkt zu vermeiden, denn sie droht auch in Fällen, wenn dieses Gleichgewicht in kleinteiligen Zahlungsperioden gestört ist und nicht durch Sofortmaßnahmen (zusätzliche liquide Mittel) behoben werden können.

An die Finanzplanung werden vier Anforderungen gestellt.

·         Zukunftsbezug

·         Bruttoprinzip, welches eine Saldierung von Ein- und Auszahlungen verbietet, um Informationsverluste zu vermeiden

·         Vollständigkeit, welche fordert, dass sämtliche Ein- und Auszahlungen berücksichtigt werden

·         Termingenauigkeit, welche eine periodengenaue Erfassung fordert.

Mögliche Liquiditätszustände:

·         Überliquidität:    Ausgleichspotentiale; kalkulatorische Verlustpotentiale durch Einnahmeausfälle

·         Unterliquidität:   Zahlungsunfähigkeit

Die Finanzplanung kann nach der Fristigkeit in zwei Kategorien eingeteilt werden:

o    Kapitalbedarfsplanung
Diese erstreckt sich über einen Prognose-Zeitraum von mehreren Jahren. Geplant wird für Jahre und als Recheneinheit werden die sich dynamisch ändernden Bilanzbestände verwendet. Im privaten Bereich handelt es sich i.d.R. um Finanzierung im Zusammenhang mit Anschaffungs- bzw. Investitionsplanungen.

und

o    Liquiditätsplanung
Diese basiert auf Zahlungsströmen und kann weiter unterteilt werden in

o    die Liquiditätsdisposition. Hier wird – je nach Erfordernis – periodisch die Liquidität anhand der Zahlungsströme geplant.

o    die Finanzplanung im engeren Sinne plant die Verfügungsmöglichkeiten über Finanzen.

Um Überliquidität abzubauen, können Investitionen getätigt werden, Schulden zurückgezahlt oder Ausschüttungen an die Eigenkapitalgeber (Vermögensinhaber) getätigt werden. Unterliquidität kann im Unternehmensbereich aufgefangen werden durch zusätzliche externe Kapitalquellen (Kredite, Kapitalerhöhungen), unternehmensintern mittels Streichungen von Ausgaben und verbesserte Durchsetzung von Zahlungsbedingungen. Im Bereich der privaten Finanzplanung würde eine Streichung von Ausgaben allerdings mit persönlichem Verzicht auf Lebensgewohnheiten oder anderen ungewollten Unannehmlichkeiten verbunden sein; die Einnahmeseite ist nicht ohne weiteres durch technische Änderungen manipulierbar.

Aus diesen Gründen ist gerade in der privaten Finanzplanung die Beachtung oben genannter Anforderungen besonders wichtig.

·         Kapitalbedarf und Liquiditätsplanung müssen sorgfältig und über den gesamten Finanzierungszeitraum aufeinander abgestimmt werden.

·         Zusätzlich müssen Finanzierungen in Bezug auf unvorhersehbare Änderungen der Lebensumstände z.B. durch die Verwirklichung biometrischer Risiken (Todesfall, Invalidität, Berufsunfähigkeit, Krankheit) auf Tragfähigkeit untersucht werden.

·         Und schließlich hilft die Finanzplanung bei der Wahl der richtigen Finanzierungs- und Vertragsformen und macht die realen Auswirkungen von Konditionsunterschieden transparent.